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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Energieberatung, Energieeffizienz und meine Dienstleistungen als Ihr Energieeffizienzexperte. Ich möchte Ihnen helfen, Ihre Fragen zu klären und Ihnen einen klaren Überblick über die Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung zu geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu Energieeffizienz, Fördermöglichkeiten und unseren Dienstleistungen als Energieeffizienzexperte EPdO. Wir möchten Ihnen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen, um Ihnen bei Ihren Entscheidungen zu helfen.
Was sind die häufigsten Fragen, die Ihnen Kunden zum Thema Energieeffizienz stellen?
Wie erhalte ich die BAFA-Förderung zur Energieberatung?
Nachdem der obligatorische Vorort-Termin von mir bei Ihnen durchgeführt wurde, beantrage ich für Sie die geförderte Energieberatung bei der BAFA.
Was biete ich Ihnen als Privatperson?
Wir erstellen gemeinsam einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz „ISFP“), welcher genau auf Ihre Ziele, Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten sein wird. Dabei besteht kein „muss“, die von mir empfohlenen Maßnahmen umzusetzen; dies steht Ihnen frei.
Was biete ich Gewerbetreibenden / Unternehmen?
Mein oberstes Ziel ist, die Energieeffizienz Ihres Betriebes / Unternehmens zu steigern und somit die Energieausgaben zu senken. Hierdurch wird Ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und das Klima geschützt.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Was bringt mir ein individueller Sanierungsfahrplan (kurz „ISFP“)?
Ein „ISFP“ soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchs Berechtigte mittels geeigneter Maßnahmenpakete bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Müssen die Maßnahmen des „ISFP“ umgesetzt werden?
Nein, da die Maßnahmen Empfehlungen von mir sind.
Wird das gefördert?
Ja! Sie erhalten eine 50% Förderung des individuellen Sanierungsfahrplanes. Zusätzlich werden die Einzelmaßnahmen nach BEG EM mit 5% gefördert. Die Gesamtfördersumme beträgt daher 20% für Einzelmaßnahmen.
Wie funktioniert es?
Im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungstermines per Teams oder Telefon, besprechen wir Ihre Ziele, Wünsche und Gegebenheiten. Danach erfolgt die Beantragung der geförderten Energieberatung und Beauftragung (Vertrag über eine Energieberatung). Im Anschluss vereinbaren wir einen Vorort-Termin (obligatorisch), bei dem ich die Daten zu Ihrem zu sanierenden Gebäude aufnehme. Nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans, werde ich Ihnen diesen im Rahmen eines weiteren Vorort-Termines erläutern.
Wie lange dauert die Beratung?
Der erste Vorort-Termin wird voraussichtlich 1,5-2 Stunden dauern. Im Anschluss werde ich Ihnen den „ISFP“ innerhalb von 2 Wochen erstellen und im Rahmen eines weiteren Vorort-Termins erläutern.
Was kostet es?
Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet 1.300 € (1-2 Wohneinheiten) bzw. 1.700 € (mehr als 2 Wohneinheiten). Dieser wird von der BAFA mit 50% bezuschusst. Ihre Eigenbeteiligung ist daher nur 650 € bzw. 850 €. Erfahrungsgemäß lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan bereits bei der Umsetzung von einer Maßnahme aufgrund der zusätzlichen Förderung von 5%.
Wie funktioniert die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KFW-Zuschuss 458)?
Bevor Sie mit dem Austausch der Heizungsanlage beginnen, müssen Sie die Förderung beantragen. Hierbei kann ich Sie sowohl im Vorfeld mit der “Bestätigung zum Antrag” (BzA), als auch nach der Umsetzung mit der “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) unterstützen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KFW (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/ ).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
1. • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
2. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die • weniger als 250 Personen beschäftigen und • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben. Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.
3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt. Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines rechtsgültigen Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen. Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden. Darunter fällt unter anderem die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebotes. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage des BAFA geschlossen wird.
Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?
Antragstellung und Vorauszahlung der Beratungskosten Die Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingerichtete BAFA-Portal möglich. Mit dem Vorhaben, d.h. dem Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Energieberater darf nun (auf eigenes Risiko) begonnen werden.
Seit dem 01.04.2025 ist der Beratene/die Beratene dazu verpflichtet, die vollen Beratungskosten in Voraus zu zahlen.
Erteilung des Zuwendungsbescheides Das BAFA bewilligt die Förderung durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides.
Durchführung der Maßnahme und Verwendungsnachweis
Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist). Den Link zur Verwendungsnachweiserklärung finden Sie unter „Formulare“ – „Verwendungsnachweiserklärung“. Bei Anträgen, die nach dem 15. Juli 2024 gestellt wurden, ist der Verwendungsnachweis ausschließlich über das BAFA-Portal einzureichen.
Der Verwendungsnachweis muss enthalten: • Die Verwendungsnachweiserklärung (online Formular) • Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ • Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen des Merkblatts entspricht • Eine Kopie der von dem Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung • Einen Zahlungsnachweis, der die unbare Zahlung der Beratungskosten dokumentiert
Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Konto des Beratenen/der Beratenen, unmittelbar nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht und vom BAFA geprüft wurden.
Kann der Berater für das Unternehmen den Antrag stellen?
Ja, der Berater kann, sofern er von dem Antragsteller bevollmächtigt wurde, den Antrag stellen. Die Vollmacht übersende ich Ihnen gerne.
Wonach richtet sich die Förderhöhe bei Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme?
Die Zuschusshöhe wird in dem Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“ definiert. Sollten die nach GEG und der DIN V 18599 ermittelten Nettogrundflächen jeweils zum unterschiedlichen möglichen Fördersatz führen, so kann gerne die gem. DIN V 18599 (in Verbindung mit DIN 277-1) ermittelte Nettogrundfläche bei Antragstellung geltend gemacht werden.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro.
Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro; • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro; • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Wann darf mit der Beratung begonnen werden?
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage des BAFA geschlossen wird.
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten?
Wenn Sie Sanierungsmaßnahmen planen und hierfür gerne die Förderangebote der BAFA oder KfW beantragen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem durch die dena zertifizierten Energieeffizienzexperten in der Regel Pflicht. Diese besondere Qualifikation wird durch die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) belegt/ausgewiesen. Die Förderbedingungen der KfW stellen besonders hohe energetische Standards für ein KfW-Effizienzhaus dar. Bei der Planung oder Errichtung können schon durch kleinste Fehler erhebliche Abweichungen von den angestrebten Energieverbrauch entstehen. Im schlimmsten Falle können diese Differenz kurz oder langfristig Gebäudeschäden verursachen. Darum ist die Zusammenarbeit mit einem dena (Deutsche Energie Agentur) gelisteten Energieeffizienz-Experten notwendig. Dieser stellt sicher, dass die Förderpotentiale optimal ausgeschöpft werden und ist befugt die benötigten Unterlagen an das jeweilige Förderinstitut auszustellen. Durch das Auftreten eines besonders qualifizierten Energieeffizienz-Experten wird nachgewiesen, dass die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus rechtssicher und verbindlich eingehalten werden.
Wie werden die Qualifikationen der Expertinnen und Experten überprüft?
Bei der Anwerbung eines geeigneten Energieberaters gilt zu überprüfen, ob dieser über ausreichende und vor allem gute Qualifikationen verfügt. Zertifizierte Energieberater sind durch staatliche Institutionen wie beispielsweise durch die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Hochschulen zu diesem Fach ausgebildet und geprüft worden. Die Deutsche Energie Agentur (dena) listet in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes besonders professionelle und qualifizierte Begleiter für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die Qualifikation dieser gelisteten Energieeffizienz-Experten wird durch die dena geprüft. Bei Enter arbeiten qualifizierte und geprüfte Energieberater/innen mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Energieberatung.
Kann auf einen Energieberater verzichtet werden?
Die Bezeichnung „Energieberater/in“ ist ein ungeschützter Begriff und an keine qualitativen Merkmale gebunden. Anders sieht es hierzu bei Energieeffizienz-Experten aus, welche durch geprüfte Qualifikationsnachweise in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie Agentur) geführt sind. Wenn Sie das Förderangebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die BAFA oder das KfW in Anspruch nehmen möchten, ist die Beteiligung eines solchen Energieeffizienz-Experten in der Regel unabdingbar. Diese ausgewiesenen Experten stellen sicher, dass Ihr Einsparungspotential für Ihr Vorhaben optimal ausgeschöpft wird. Damit Sie von einem Förderprogramm profitieren können, muss der Energieeffizienz-Experte die besonders hohen Ansprüche an die Qualität der auszuführenden Arbeiten fachgerecht, unabhängig und rechtssicher belegen. Somit kann den Behörden nachgewiesen werden, dass die Sanierungsmaßnahmen energetisch sinnvoll sind und dem Klimaziel gerecht werden. Wichtig: Die Kosten des Energieeffizienz-Experten können ebenfalls durch die BAFA oder KfW zu 50% gefördert werden.
Wie ist der Ablauf einer BAFA-geförderten Energieberatung (iSFP):
So läuft der Prozess nach der Beauftragung ab: 1. Digitale Bestandsaufnahme (per Telefon oder Teams): Hier eruiere ich die relevanten Angaben zu Ihrem Haus. 2. Ich vereinbare mit Ihnen den obligatorischen Vor-Ort-Termin. 3. In der Projektbesprechung besprechen wir den Ist-Zustand und welche Sanierungsschritte für Ihr Haus sinnvoll sind. 4. Ich erstelle Ihren individuellen Sanierungsfahrplan. 5. Erläuterungsgespräch zu Ihrem fertigen Sanierungsfahrplan.
Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung der Außenwände oder des Daches, Sommerlicher Wärmeschutz) - Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen, inklusive Wärme- /Kälterückgewinnung - Einbau digitaler Systeme der technischen Anlagen des Gebäudes - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung.
Von den Förderkriterien ausgenommen sind hierbei Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauten, Öl-Heizungsanlagen. Für Einzelmaßnahmen können Sie einen 5% Förderbonus bekommen, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans empfohlen wurde.
Was ist eine Energieberatung für Wohngebäude und wie läuft diese ab?
Im Rahmen einer Wohnhaussanierung erfolgt zunächst eine eingehende Untersuchung Ihrer Immobilie – die Energieberatung. Der Ist-Zustand wird hierbei analysiert, um im Anschluss passende Maßnahmen festzulegen, welche die Energieeffizienz zum gewünschten Grad erhöhen, um eine Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Am besten macht man dieses im Rahmen eines Sanierungsfahrplanes (iSFP). Dieser wird mit 50% gefördert und liefert einen detaillierten Überblick über den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes und klärt über die richtigen Sanierungsschritte auf. Es folgen die energetische Fachplanung und die Baubegleitung.
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten für eine Energieberatung mit einem Energieeffizienz-Experten variieren je nach Art und Umfang Ihres Bauvorhabens. Die Kosten für diese Energieberatung können ebenfalls anteilig gefördert werden. Die BAFA beispielsweise fördert eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50% des Beratungshonorars – maximal 650€. Die KfW bezuschusst die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten mit bis zu 50% der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung. Effektiv kostet die staatlich geförderte Energieberatung (Sanierungsfahrplan) 990€ für ein Einfamilienhaus bzw. 1400€ für ein Mehrfamilienhaus. Wir bei Enter haben den Prozess so digital und effizient wie möglich gestaltet, um mit fairen Preisen die Energiewende voranzutreiben.
Welche Themen sind für Ihre Kunden besonders wichtig, wenn es um Energieberatung geht?
Ablauf, Kosten
Welche Vorteile oder Ergebnisse erzielen Kunden durch Ihre Beratung am häufigsten?
Kosten Einsparung und Steigerung Wohlgefühl
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